Vorlage - RAT/3294/2015  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.12.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2015 
10. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 Kalkulation Rettungsdienst 2016  
Anlage 2_15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung Rettungsdienst  
Anlage 3 Anlagenachweis Rettungsdienst  

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2016 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2016 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            189,00 €              (bisher 171,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            421,00 €              (bisher 414,00 €)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        263,00 €              (bisher 225,00 €)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    209,52              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.            


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 002.009.001) vor.

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgaben­gesetz für das Land NordrheinWestfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land NordrheinWestfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungs­gebühren abgegolten:

              Krankentransport,

              Notfallrettung und Notfalltransport,

              notärztliche Versorgung.

 

Der Ausgleich kann nur durch eine Steigerung der Gebühr beim Krankentransportwagen (KTW), beim Rettungstransportwagen (RTW) und beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) erreicht werden.

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2016 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2016 wie folgt festzulegen:

KTW

189,00 €

RTW

421,00 €

NEF

263,00 €

Arzt

209,52

Nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) sind Kosten-überdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.


Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

KTW

RTW

NEF

Überschuss / Fehlbetrag aus 2012,

Ausgleich bis 2016

40.379 €

-144.656 €

-11.590 €

Verrechnung mit Vorjahren

-40.379 €

0 €

11.590 €

Verbleiben

0 €

-144.656 €

0 €

Überschuss / Fehlbetrag aus 2013,

Ausgleich bis 2017

-25.038 €

-32.241 €

46.052 €

Verrechnung mit Vorjahren

13.416

0 €

-46.052 €

Verbleiben

-11.623

- 32.241 €

0 €

Überschuss / Fehlbetrag aus 2014,

Ausgleich bis 2018

-47.104 €

35.683 €

-2.779 €

Verrechnung mit Vorjahren

0

-35.683 €

2.194 €

Verbleiben

-47.104

0 €

-585 €

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsumme

-58.726

-297.390

-585 €

              Vortrag in Kalkulation 2015

12.000 €

100.000 €

0 €

              Vortrag in Kalkulation 2016

0 €

144.656

585 €

Verbleibende Ausgleichsumme gesamt

-46.726

-52.735

0 €

 

Gemäß den Anforderungen des KAG ist die Ausgleichsverpflichtung vorstehend getrennt nach den Fahrzeugarten KTW, RTW und NEF dargestellt. Nach Ausgleich der jeweiligen Überschüsse bzw. Fehlbeträge aus den Jahren 2012, 2013 und 2014 mit den Überschüssen bzw. Fehlbeträgen aus Vorjahren und den Kalkulationsvorträgen in 2015 und 2016 verbleibt lediglich eine Ausgleichsverpflichtung für den KTW in Höhe von 46.726 € und für die RTW in Höhe von 52.735 €.

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2016 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2015 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 276.728 €. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

 

              Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die Feuerwehrbeamten, die bislang auch für den Rettungsdienst tätig waren (RTW, NEF und KTW), werden im Jahr 2016 sukzessive durch tariflich Beschäftigte ersetzt. Diese Umstellung hängt mit dem notwendigen Bedarf der Feuerwehrleute gemäß  Brandschutzbedarfsplan zusammen. Der unterjährigen Veränderung ist bei den Stellenanteilen je Fahrzeugart Rechnung getragen worden.

                            Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere resultiert dies aus der Ersatzbeschaffung des KTW II, welcher erst in 2016 bezüglich der kalkulatorischen Kosten in voller Höhe zum Tragen kommt.

              Der Anstieg der Arbeits- und Dienstkleidung bzw. der Aus- und Fortbildung ergibt sich  aus der Neueinstellung tariflich beschäftigten Mitarbeitern (fahrendes Personal) im Rettungsdienst.

              Die Erhöhung der Erstattung für Notarzteinsätze gegenüber 2015 ist auf die Anpassung der Arztgebühr im Juli 2015 zurückzuführen. Sie belastet aber den Gebührenhaushalt nicht, da sie bei der Stadt Wermelskirchen nur vereinnahmt und an das Krankenhaus weitergeleitet wird. Diese Erhöhung macht bereits 195.700 € von der Gesamterhöhung des Gebührenbedarf aus.

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2016 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

2010

1.905

1.934

1.628

1.596

2011

1.554

2.513

1.603

1.587

2012

1.875

2.677

1.623

1.607

2013

1.694

2.848

1.801

1.728

2014

1.604

3.072

1.880

1.821

2015 (Plan)

1.820

2.845

2.250

2.250

2016 (Hochrechnung)

1.700

2.900

1.900

1.900

Plan 2016

1.780

2.945

1.900

1.900

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassen­verbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2016 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (18.900 ).

 

Gespräch mit den Krankenkassenverbänden

Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt.

 

 

 

            


Anlage/n:

 

              Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 (Anlage 1)

              15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen 28.01.1992 (Anlage 2)

              Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3)

            

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Kalkulation Rettungsdienst 2016 (24 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung Rettungsdienst (6 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Anlagenachweis Rettungsdienst (21 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift