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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2016 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2016 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW) je Transport 189,00 € (bisher 171,00 €) Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz 421,00 € (bisher 414,00 €) Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz 263,00 € (bisher 225,00 €) Notarzt je Einsatz 209,52 € (unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 002.009.001) vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: Krankentransport, Notfallrettung und Notfalltransport, notärztliche Versorgung.
Der Ausgleich kann nur durch eine Steigerung der Gebühr beim Krankentransportwagen (KTW), beim Rettungstransportwagen (RTW) und beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) erreicht werden. Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2016 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2016 wie folgt festzulegen:
Nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) sind Kosten-überdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Gemäß den Anforderungen des KAG ist die Ausgleichsverpflichtung vorstehend getrennt nach den Fahrzeugarten KTW, RTW und NEF dargestellt. Nach Ausgleich der jeweiligen Überschüsse bzw. Fehlbeträge aus den Jahren 2012, 2013 und 2014 mit den Überschüssen bzw. Fehlbeträgen aus Vorjahren und den Kalkulationsvorträgen in 2015 und 2016 verbleibt lediglich eine Ausgleichsverpflichtung für den KTW in Höhe von 46.726 € und für die RTW in Höhe von 52.735 €. Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2016 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2015 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 276.728 €. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:
Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die Feuerwehrbeamten, die bislang auch für den Rettungsdienst tätig waren (RTW, NEF und KTW), werden im Jahr 2016 sukzessive durch tariflich Beschäftigte ersetzt. Diese Umstellung hängt mit dem notwendigen Bedarf der Feuerwehrleute gemäß Brandschutzbedarfsplan zusammen. Der unterjährigen Veränderung ist bei den Stellenanteilen je Fahrzeugart Rechnung getragen worden. Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere resultiert dies aus der Ersatzbeschaffung des KTW II, welcher erst in 2016 bezüglich der kalkulatorischen Kosten in voller Höhe zum Tragen kommt. Der Anstieg der Arbeits- und Dienstkleidung bzw. der Aus- und Fortbildung ergibt sich aus der Neueinstellung tariflich beschäftigten Mitarbeitern (fahrendes Personal) im Rettungsdienst. Die Erhöhung der Erstattung für Notarzteinsätze gegenüber 2015 ist auf die Anpassung der Arztgebühr im Juli 2015 zurückzuführen. Sie belastet aber den Gebührenhaushalt nicht, da sie bei der Stadt Wermelskirchen nur vereinnahmt und an das Krankenhaus weitergeleitet wird. Diese Erhöhung macht bereits 195.700 € von der Gesamterhöhung des Gebührenbedarf aus. Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2016 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:
Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2016 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (18.900 €).
Gespräch mit den Krankenkassenverbänden Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt.
Anlage/n:
● Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 (Anlage 1) ● 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen 28.01.1992 (Anlage 2) ● Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3)
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