Auszug - Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnenden Einrichtung "Jahrmärkte" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3295/2015 Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnenden Einrichtung "Jahrmärkte" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“r das Jahr 2016 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2016 zu beschließen:

 

a) die Gebühren

 

Herbstkirmes                                          40,00 € je Veranlagungsmeter

Krammarkt                                          40,00 € je Veranlagungsmeter

Frühjahrskirmes                            30,00 € je Veranlagungsmeter

Dhünner Kirmes                              8,00 € je Veranlagungsmeter,

 

b) die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008.

 

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.