![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ für das Jahr 2016 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2016 zu beschließen:
a) die Gebühren
Herbstkirmes 40,00 € je Veranlagungsmeter Krammarkt 40,00 € je Veranlagungsmeter Frühjahrskirmes 30,00 € je Veranlagungsmeter Dhünner Kirmes 8,00 € je Veranlagungsmeter,
b) die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |