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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ für das Jahr 2016 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2016:
a) die Gebühren
Herbstkirmes 40,00 € je Veranlagungsmeter Krammarkt 40,00 € je Veranlagungsmeter Frühjahrskirmes 30,00 € je Veranlagungsmeter Dhünner Kirmes 8,00 € je Veranlagungsmeter,
b)
die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. .Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 für die Kostenrechnenden Einrichtung "Jahrmärkte" (Produkt 002.002.003) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Jahrmärkte bildet das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Jahrmärkte abgegolten:
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann nur durch eine Erhöhung der Gebühren erreicht werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:
Nach Verrechnung des Überschusses von 1.544 € aus 2012 mit dem Defizit aus 2013, ist das Restdefizit (523 €) aus 2013 in die Kalkulation 2015 eingestellt worden. Der Überschuss des Jahres 2011 (3.386 €) wurde mit dem Fehlbetrag aus 2014 (12.792 €) verrechnet, sodass hier noch ein Betrag von 9.406 € spätestens bis 2018 auszugleichen ist. Für die Kalkulation 2016 wurde ein Teil dieses Defizits in Höhe von 1.020 € berücksichtigt.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2016 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2015 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.
Der Gebührenbedarf steigt insgesamt um ca. 16.500 € und kann nur mit einer Steigerung der Gebührensätze gedeckt werden.
In dem o.g. Betrag sind 4.500 € für die Inanspruchnahme eines professionellen nächtlichen Wachdienstes enthalten, die aufgrund der starken Zunahme an Diebstählen erforderlich ist.
Darüber hinaus sind die anteiligen Kosten für die Verwaltungskostenerstattung im Vergleich zur Kalkulation 2015 gestiegen. Gegenüber den Vorjahren wurde der Verteilungsschlüssel für die Verrechnung der internen Verwaltungsleistungen überprüft und ggfs. angepasst, sofern durch die Anpassung die Kosten verursachungsgerechter zugeordnet werden (siehe auch Prüfbericht 14/2011). Dies wirkt sich auf alle Produkte des städtischen Haushaltes aus.
Ab dem Haushaltsjahr 1999 wurde eine flächendeckende Sach- und Verwaltungskostenerstattung (VKE) eingeführt, d.h., die Kosten der Querschnittsämter werden in alle Produkte des Haushaltsplanes verrechnet. Die Berücksichtigung in den Gebührenkalkulationen entspricht darüber hinaus dem Vollkostenprinzip und damit letztlich den Vorgaben von § 6 Abs. 2 S.1 KAG NRW.
Wurde bisher bei der VKE weitgehend der Personalschlüssel als Verteilungsschlüssel angewendet, so wird nunmehr - sofern möglich und sinnvoll - weiter differenziert. Insbesondere bei den Produkten der Finanzwirtschaft, bei denen leicht zugängliche Auswertungsmöglichkeiten in der Finanzbuchhaltung zur Verfügung stehen, können hier beispielweise bessere und verursachungsgerechtere Schlüssel ermittelt werden. Insofern wurden insbesondere diese Schlüssel modifiziert. Im Bereich der Finanzbuchhaltung und der Stadtkasse wurden der Buchungsaufwand sowie die Arbeitszeitanteile als Schlüssel verwendet.
Bei hohem Buchungsaufkommen durch die Gebührenheranziehung der Marktbeschicker (Schausteller und Krammarktstände) und des anteiligen Aufwandes für den Betrieb gewerblicher Art (BGA) ergibt sich für das Produkt Jahrmärkte ein höherer Anteil an den Verwaltungskosten.
Die Mehrbeträge konnten teilweise durch eine Senkung der Werbungskosten ausgeglichen werden. Im Zeitalter der modernen Kommunikationsmittel wie Facebook oder Twitter verliert die herkömmliche Werbung in der „Papierform“ immer mehr an Bedeutung und somit können die Kosten um 3.000 € gesenkt werden.
Die kalkulatorischen Kosten entfallen, da die Kabelschächte auf dem Lochesplatz vollständig abgeschrieben sind (ebenfalls Wegfall des Anlagennachweises in der Anlage)
Die Gebührensätze in 2016 stellen sich wie folgt dar:
Herbstkirmes 40,00 € je Veranlagungsmeter (vorher 34,00 €) Krammarkt 40,00 € je Veranlagungsmeter (vorher 34,00 €) Frühjahrskirmes 30,00 € je Veranlagungsmeter (vorher 25,50 €) Dhünner Kirmes 8,00 € je Veranlagungsmeter (vorher 6,80 €)
Anlage/n: Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 „Jahrmärkte“ (Anlage 1)2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 (Anlage 2)
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