Auszug - Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie die 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3304/2015 Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie die 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Ullrich, Karla
 
Beschluss


Auf Nachfrage von Herrn Mitglied des Rates Manfred Schmitz-Mohr erläutert Herr Stadtmmerer Bernd Hibst die Höhe der Gebühren für die Bestattungsart „Aschestreuwiese“. Herr Bürgermeister Rainer Bleek kündigt an, dass für das folgende Haushaltsjahr geprüft wird, ob die vorgehaltene Fläche des Waldfriedhofes Vorm Eickerberg reduziert werden kann. Diese Ankündigung wird von den Mitgliedern des Rates Jürgen Manderla und Manfred Schmitz-Mohr unterstützt. Herr Stadtkämmerer Bernd Hibst sagt entsprechende Veranlassung zu.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“r das Jahr 2016 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2016 zu beschließen:

 

a)      die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2016 zu ändern sowie die

 

b)      25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 25. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen als Anlage beizufügen.