![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auf Nachfrage von Herrn Mitglied des Rates Manfred Schmitz-Mohr erläutert Herr Stadtkämmerer Bernd Hibst die Höhe der Gebühren für die Bestattungsart „Aschestreuwiese“. Herr Bürgermeister Rainer Bleek kündigt an, dass für das folgende Haushaltsjahr geprüft wird, ob die vorgehaltene Fläche des Waldfriedhofes Vorm Eickerberg reduziert werden kann. Diese Ankündigung wird von den Mitgliedern des Rates Jürgen Manderla und Manfred Schmitz-Mohr unterstützt. Herr Stadtkämmerer Bernd Hibst sagt entsprechende Veranlassung zu.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2016 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2016 zu beschließen:
a) die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2016 zu ändern sowie die
b) 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 25. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen als Anlage beizufügen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |