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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2016 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2016
a) die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2016 zu ändern sowie die
b) 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 25. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen als Anlage beizufügen.Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 für die Kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe” (Produkt 13.04.01) vor.
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen.
Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
· Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten, · Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen, · Durchführen von Bestattungen
Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2016 ausgeglichen gestaltet. Dies hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Gebührenarten.
Nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Unterdeckung des Jahres 2014 bei den Bestattungen findet zum Teil (1.000 €) in der Kalkulation des Jahres 2016 ihre Berücksichtigung.
Die Verwaltung schlägt vor, auf den Vortrag des restlichen Defizits 2012 bei den Trauer- und Leichenhallen in Höhe von 18.547 zu verzichten. In der vorgelegten Gebührenkalkulation muss bereits aufgrund steigender Kosten in 2016 die Gebühr für Trauerhallen erhöht werden (siehe unten). Die Berücksichtigung des restlichen Defizits 2012 würde zu einer noch größeren Gebührensteigerung führen, die den Nachfragerückgang extrem beschleunigen würde. Bereits in der Vergangenheit wurde daher auf die Berücksichtigung von Unterdeckungen bei den Trauer- und Leichenhallen verzichtet.
Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2016 sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2015 geprüft und es wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Ohne die Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren steigt der Gebührenbedarf 2016 im Vergleich zum Vorjahr um rd. 38.000 €.
Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2015 bei folgenden Kosten und Erlöse:
-Die Personalkosten steigen um 17.400 € auf 435.400 €.
-Die Kosten für die Gebäudeunterhaltung erhöhen sich um 15.300 € (Dabringhausen: Neue Heizung; Stadtfriedhof: Deckensanierung; Friedhof Vorm Eickerberg: Dachrinnen, Glockenturm, Malertätigkeiten).
-Die Position „Innere Verrechnung Bauhof“ steigt um 13.000 € auf 28.500 €. Die Pflege der Grünflächen, wird zum Teil von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs übernommen (z. B. Grünflächen- und Baumpflege).
-Die Kalkulatorischen Kosten sinken um rd.28.800 €, da die Erstanlegung des Friedhofes Vorm Eickerberg abgeschrieben ist.
-Die Position „Verwaltungskostenerstattung“ steigen gegenüber dem Vorjahr um 17.800 €. -In der Planung 2016 der Verwaltungskostenerstattung wurde der Verteilungsschlüssel überprüft und angepasst.
Die Position Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15% an dem Aufwand, der auf die Kostenstelle „Graberwerb“ entfällt.
Die Entwicklung bei den Bestattungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Im Rahmen der Kalkulation 2016 erfolgt eine Anpassung der Inanspruchnahmen an die Ergebnisse der Vorjahre.
4. Gebührenentwicklung
Die Gebühren für Graberwerb können für das Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 5 % gesenkt werden, weil die anteiligen Kosten gegenüber dem Vorjahr sinken.Bei den Bestattungsgebühren ist eine Gebührenanpassung zwischen 12% bis 16% erforderlich. Grund hierfür ist einerseits eine Steigerung der Gesamtkosten um 13.000 € (davon 4.000 € Unterdeckung). Die erforderliche Anpassung der Fallzahlen an die tatsächlichen Inanspruchnahmen der vergangenen Jahre wirkt sich ebenfalls gebührenerhöhend aus. Bei der Aschestreuwiese erfolgt eine Neuberechnung.Wie bereits dargestellt, führen auch bei den Trauerhallen gestiegene Kosten und die Anpassung der Fallzahlen zu einer entsprechenden Gebührenerhöhung. Diese würde noch viel höher ausfallen, wenn das restliche Defizit in Höhe von 18.547 € berücksichtigt würde. Um einen weiteren deutlichen Rückgang der Fallzahlen zu verhindern, wird vorgeschlagen, auf das restliche Defizit von 2012 zu verzichten.
Anlage/n:
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