Vorlage - RAT/3304/2015  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie die 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Ullrich, Karla
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.12.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2015 
10. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation 2016  
Anlage 2 - Anlagenachweis Friedhöfe PLAN 2016  
Anlage 3 - 25. Nachtragssatzung Bestattung 2016  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“r das Jahr 2016 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2016

 

a)      die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2016 zu ändern sowie die

 

b)      25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 25. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen als Anlage beizufügen.          


Sachverhalt:

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016r die Kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe” (Produkt 13.04.01) vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen­.

 

Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

· Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten,

· Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen,

· Durchführen von Bestattungen

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2016 ausgeglichen gestaltet. Dies hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Gebührenarten.

 

  1. Ausgleichsverpflichtung nach KAG

Nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Graberwerb

Bestattungen

Trauer-/

Leichenhallen

 

 

 

 

Ergebnis 2012

Ausgleich spätestens in 2016

31.613

-652

-25.216 €

Verrechnung mit Ergebnissen

- 31.613

-1.013

0 €

verbleiben aus 2012

0 €

-1.665

-25.216 €

 

 

 

 

Ergebnis 2013

Ausgleich spätestens in 2017

8.467

13.417

-24.940 €

Verrechnung mit Ergebnissen

-8.467

-3.699

0 €

verbleiben aus 2013

0

9.718

-24.940 €

 

 

 

 

Ergebnis 2014

Ausgleich spätestens in 2018

15.723 €

-7.733 €

-41.704 €

Verrechnung mit Ergebnissen

 

 

 

verbleiben aus 2014

15.723

-7.733

-41.704 €

 

 

 

 

Zwischensumme

15.723

320

-91.860 €

 

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2015

0 €

1.665

6.669 €

Vortrag in Kalkulation 2016

0 €

-1.000

0 €

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

15.723

985

-85.191 €

 

Die Unterdeckung des Jahres 2014 bei den Bestattungen findet zum Teil (1.000 €) in der Kalkulation des Jahres 2016 ihre Berücksichtigung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf den Vortrag des restlichen Defizits 2012 bei den Trauer- und Leichenhallen in Höhe von 18.547 zu verzichten. In der vorgelegten Gebührenkalkulation muss bereits aufgrund steigender Kosten in 2016 die Gebühr für Trauerhallen erhöht werden (siehe unten). Die Berücksichtigung des restlichen Defizits 2012 würde zu einer noch größeren Gebührensteigerung führen, die den Nachfragerückgang extrem beschleunigenrde. Bereits in der Vergangenheit wurde daher auf die Berücksichtigung von Unterdeckungen bei den Trauer- und Leichenhallen verzichtet.

 

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2016 sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2015 geprüft und es wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

 

  1. Kostenentwicklung

 

Ohne die Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren steigt der Gebührenbedarf 2016 im Vergleich zum Vorjahr um rd. 38.000 €.

 

Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2015 bei folgenden Kosten und Erse:

 

-Die Personalkosten steigen um 17.400 € auf 435.400 €.

 

-Die Kosten für die Gebäudeunterhaltung erhöhen sich um 15.300 € (Dabringhausen: Neue Heizung; Stadtfriedhof: Deckensanierung; Friedhof Vorm Eickerberg: Dachrinnen, Glockenturm, Malertätigkeiten).

 

-Die Position „Innere Verrechnung Bauhof“ steigt um 13.000 € auf 28.500 €. Die Pflege der Grünflächen, wird zum Teil von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs übernommen (z. B. Grünflächen- und Baumpflege). 

 

-Die Kalkulatorischen Kosten sinken um rd.28.800 €, da die Erstanlegung des Friedhofes Vorm Eickerberg abgeschrieben ist.

 

-Die Position „Verwaltungskostenerstattung“ steigen gegenüber dem Vorjahr  um 17.800 €. -In der Planung 2016 der Verwaltungskostenerstattung wurde der Verteilungsschssel überprüft und angepasst.

 

Die Position Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15% an dem Aufwand, der auf die Kostenstelle  „Graberwerb“ entfällt.

 

 

  1. Entwicklung der Bestattungszahlen

 

Die Entwicklung bei den Bestattungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

 

Bestattungsart

2011

2012

2013

2014

Erdbestattungen

146 (36%)

117 (35%)

125 (35%)

124 (35%)

Urnen

258 (64%)

217 (65%)

227 (65%)

232 (65%)

Gesamt

404

334

352

356

 

Im Rahmen der Kalkulation 2016 erfolgt eine Anpassung der Inanspruchnahmen an die Ergebnisse der Vorjahre.

 

 

4.      Gebührenentwicklung

 

Die Gebühren für Graberwerbnnen für das Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 5 % gesenkt werden, weil die anteiligen Kosten gegenüber dem Vorjahr sinken.

 

Bei den Bestattungsgebühren ist eine Gebührenanpassung zwischen 12% bis 16% erforderlich. Grund hierfür ist einerseits eine Steigerung der Gesamtkosten um 13.000  (davon 4.000  Unterdeckung). Die erforderliche Anpassung der Fallzahlen an die tatsächlichen Inanspruchnahmen der vergangenen Jahre wirkt sich ebenfalls gebührenerhöhend aus. Bei der Aschestreuwiese erfolgt eine Neuberechnung.

 

Wie bereits dargestellt, führen auch bei den Trauerhallen gestiegene Kosten und die Anpassung der Fallzahlen zu einer entsprechenden Gebührenerhöhung. Diese würde noch viel höher ausfallen, wenn das restliche Defizit in Höhe von 18.547 € berücksichtigt würde. Um einen weiteren deutlichen Rückgang der Fallzahlen zu verhindern, wird vorgeschlagen, auf das restliche Defizit von 2012 zu verzichten.

 

               


Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 „Bestattungswesen“ (Anlage 1)
  • Kalkulatorischer Anlagennachweis 2016 (Anlage 2)
  • 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 (Anlage 3)

                     

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation 2016 (41 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Anlagenachweis Friedhöfe PLAN 2016 (322 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - 25. Nachtragssatzung Bestattung 2016 (75 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: