Auszug - Herstellung der Erschließungsanlagen "Brüder-Grimm-Straße" und "Hauff-Weg" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlagen  

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3271/2015 Herstellung der Erschließungsanlagen "Brüder-Grimm-Straße" und "Hauff-Weg"
Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlagen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Örs, Mehmet
 
Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch die Fa. Projektgesellschaft Unterstraße KG, Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlagen Brüder-Grimm-Straße und „Hauff-Weg“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Brüder-Grimm-Straße“ und „Hauff-Weg zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Brüder-Grimm-Straße:

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 30, Flurstücke Teilstück aus 432 und 457

 

Hauff-Weg:

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 30, Flurstücke 411, 416 und Teilstück aus 432

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.