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Da dieser Antrag gegen die Organisationshoheit des Bürgermeisters gem. § 62 Abs. 1 GONW verstößt, wird dieser als Anregung betrachtet.
Herr Bürgermeister Rainer Bleek nimmt die Anregung der CDU-Fraktion, die Öffnungszeiten des Bürgerbüros zu erweitern, zur Kenntnis. |
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