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Ein Vertreter des Ingenieurbüros Vennegeerts, Herdecke stellt die Planungen für die Errichtung von Kunstrasenanlagen auf den Sportplätzen Höferhof und Eifgen (oberer Tennenplatz) vor (s. Anlage).
Es werden zwei vom Beschlussvorschlag der Verwaltung abweichende Beschlussvorschläge vorgelegt (1 x Beschlussvorschlag BürgerForum, 1 x gemeinsamer Beschlussvorschlag CDU/SPD).
Abweichend vom Beschlussvorschlag der Verwaltung beschließt der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus mit 11 Ja-Stimmen (5 x CDU, 3 x SPD, 2 x WNK UWG Freie Wähler) und 4 Nein-Stimmen (1 x FDP, 1 X BürgerForum, 1 x Bündnis 90 /Die Grünen, 1 x Linke) dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu empfehlen:
Der Rat der Stadt beschließt
a) den Neubau von zwei großen Kunstrasenplätzen gem. der Planung der Firma Ingenieurbüro Vennegeerts vom 04.01.2016 in dem Zeitraum von 2016 bis 2018.
b) der Sportplatz Höferhof wird ab 2016, spätestens 2017, in eine Kunstrasenanlage umgewandelt.
Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 676.643,52 € sind in den Haushalt 2016/2017 einzustellen. Der Eigenanteil des Vereins soll einmalig in Form einer Geldeinlage bzw. Sacheinlage in Höhe von 100.000 € eingebracht werden. Weiterhin soll sich der Verein verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltungsaufwendungen mit einer Summe von bis zu 20.000 € p. a. in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen möglichst Mittel aus dem Investitionsförderungspaket des Kreises mit einer Summe von 150.000 €, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes gem. Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit 99.071,45 € eingebracht werden.
c) der große Tennenplatz Eifgen wird ab 2017, spätestens 2018, in eine Kunstrasenanlage umgewandelt.
Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 596.011,50 € sind in den Haushalt 2017(2018 einzustellen. Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie z. B. Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden. Die Nutzer der Sportanlage sollen sich verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltungsaufwendungen mit einer Summe von bis zu 10.000 € in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen möglichst Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von 150.000 € sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes Sportstätte Tente gem. Kostenaufstellung Sportplätze 2013 mit 46.546,13 € eingebracht werden. Ferner soll möglichst die hälftige Sportpauschale zur Finanzierung eingebracht werden.
d) die Sportstätte Tente wird aufgegeben.
Die Vertreter der FDP und Die Linke sprechen sich dafür aus, den 2. Kunstrasenplatz erst nach Abschluss des Haushaltssicherungskonzeptes (nach 2022) zu realisieren.
Die Verwaltung sagt zu, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus einen Zustandsbericht über die übrigen Sportstätten in Wermelskirchen vorzulegen.
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