Vorlage - RAT/3319/2016  

 
 
Betreff: Errichtung einer Kunstrasenanlage
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Vorberatung
03.02.2016 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Vennegeerts Kostengegenüberstellung 1  
Vennegeerts Erläuterungen Kunstrasen_2 Sportanlagen  
Vennegeerts Wermelskirchen_Höferhof_Vorplanung_2 Lageplan_2016.01.04  
Vennegeerts Wermelskirchen_Eifgen_Vorplanung_2 Lageplan_05.01.2016  
Vennegeerts Kostenermittlung Dabringhausen  
Vennegeerts Kostenermittlung Eifgen  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)      den Sportplatz Höferhof im Jahr 2017 in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln,

 

b)      auf die Umwandlung des Tennenplatzes Eifgen in eine Kunstrasenanlage zu verzichten, um diesen Standort r den Bau eines neuen Hallenbades zu sichern.

 

Darüber hinaus bleibt das weitere Beratungsergebnis abzuwarten.

 

 

 

            


Sachverhalt:

 

1.  Grundlage:

 

Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus hat in seiner Sitzung am 19.10.2015 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag (Leistungsphasen 1 3 HOAI) für die Errichtung einer Kunstrasenanlage auf den Sportplatzstandorten

 

Dabringhausen

und

Eifgen (großer Tennenplatz)

 

zu vergeben und die Ergebnisse dieser Planung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus vorzustellen.

 

Die Verwaltung hat die Vergabe des Auftrages auf der Grundlage der VOL vorgenommen und das Ingenieurbüro Vennegeerts aus Herdecke als wirtschaftlichsten Bieter ausgewählt.

 

Das Büro Vennegeerts hat nach erfolgter Ortsbesichtigung

 

a)      die erforderlichen Planung

und darüber hinaus

b)      eine Kostengegenüberstellung (Neubaukosten, Kosten Belagserneuerung, Pflegekosten und Nutzungsstunden)

 

in Abstimmung mit der Verwaltung vorgenommen und die Ergebnisse am 06.01.2016 vorgelegt. Diese Ergebnisse wurden Vertretern der beteiligten Sportvereine (SV 09/35 und Dabringhauser Turnverein) und einem Vertreter des Stadtsportverbandes in einer Unterredung am 14.01.2016 vorgestellt.

 

2. Planungsergebnis (Leistungsphasen 1. - 3. HOAI):

 

Das Planungsbüro hat u. a. folgende Eckdaten für die Errichtung von Großspielfeldern in Kunstrasen im Eifgen und in Dabringhausen in folgender Höhe ermittelt:

 

2.1 Investitionskosten (Umbau in Kunstrasen):

Sportplatz

Umbaukosten (brutto)

Eifgen (großer Tennenplatz)

rd. 596.000 €

Dabringhausen

rd. 677.000 €

 

2.2 Folgekosten (Durchschnittswerte):

Belagserneuerung

255.000 €

Erneuerungszeitpunkt

15 Jahre

Pflegekosten/Jahr Tenne

rd. 15.200 €

Pflegekosten/Jahr Rasen

rd. 32.200 €

Pflegekosten/Jahr Kunstrasen

rd. 8.500 €

 

2.3 Nutzungsstunden:

Tenne/Jahr

15.000

Rasen/Jahr

7.500

Kunstrasen/Jahr

30.000

 

Darüber hinausgehende Details können den als Anlage beigefügten Unterlagen entnommen werden. Die Vorstellung der Planungsergebnisse erfolgt während der Sitzung im Rahmen einer Präsentation.

 

3. Standortauswahl:

 

Da eine Standortentscheidung für den erforderlichen Bau eines neuen Hallenbades noch nicht getroffen worden ist, bestehen berechtigte Interessen, den oberen Tennenplatz im Eifgen r den Bau eines neuen Hallenbades vorzuhalten. Auf die Errichtung einer Kunstrasenanlage auf dieser Fläche sollte demnach verzichtet werden, bis über einen neuen Standort für einen Hallenbadneubau entschieden ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Sportplatz Höferhof in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln.             

 

4. Zeitschiene:

 

r eine Umsetzung der Maßnahme noch im Jahr 2016 sste folgender Zeitablauf eingehalten werden:

 

14.03.2016

Verabschiedung des Haushaltes im Rat

bis Ende März 2016

Zustimmung der Kommunalaufsicht zum Haushalt (zur Maßnahme)

01.04.2016

Vergabe der Planung

06.04.2016

Planungsbeginn

20.04.2016

Fertigstellung Leistungsverzeichnis

01.05.2016

Veröffentlichung Ausschreibung

01.06.2016

Submission

10.06.2016

Vergabe

01.07.2016

Baubeginn

12 Wochen

Bauzeit

01.10.2016

Bauende zwingend

 

Lt. Einschätzung der Kämmerei ist nicht davon auszugehen ist, dass die Kommunalaufsicht einer nicht abgestimmten Maßnahme im Rahmen der Bewilligung des Haushaltes 2016 zustimmen wird, was zu einer Verschiebung der vor genannten Zeitschiene führen wird. Mit einer Baufertigstellung ist in diesem Fall vor dem Jahr 2017 daher nicht zu rechnen.

 

5.  Finanzierung:

 

In Abstimmung mit der Kämmerei sind mit Blick auf die Finanzierung entscheidende Fragen bisher noch nicht geklärt worden, die eine Fertigstellung der Maßnahme in 2016 - selbst bei einer Veranschlagung in 2016 - in Frage stellen.

 

So bedarf insbesondere die Frage nach einer Kosteneinsparung zur Refinanzierung dieser Maßnahme und der von den Vereinen angekündigten Investitionskostenbeteiligung von 100.000 € in Dabringhausen der weiteren Klärung.

 

Weiter ist festzulegen, welche anderen Vereinbarungen getroffen werden müssen, die dann auch nachfolgend für andere Vereine gelten. Auch muss geklärt werden, dass Sportstätten für diese Umwandlung aufgegeben werden müssen. In einem weiteren Schritt muss in diesem Zusammenhang dann festgelegt werden, welche Sportstten hiervon betroffen sind.

 

Auch könnten sich in z. B. in Dabringhausen weitergehende Vorteile durch eine umsatzsteuerrechtliche Optimierung ergeben, um auch diese als anteilige Finanzierungsmöglichkeit nutzen zu können. Deren Voraussetzungen müssen allerdings extern durch ein Steuerberatungsbüro erarbeitet werden.

 

Darüber hinaus müsste geklärt werden, ob die Veranschlagung eines Kunstrasenplatzes durch eine Nutzung der anteiligen Kreisförderung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz im Jahr 2017 finanziert werden kann, was einem Betrag von etwa 330.000 € entsprechen dürfte.

 

6.  Weitere Vorgehensweise:

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, zu beschließen,

 

-          den Sportplatz Höferhof in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln,

-          auf die Umwandlung des Tennenplatzes Eifgen in eine Kunstrasenanlage zu verzichten, um diesen Standort r den Bau eines neuen Hallenbades zu sichern

und

-          das weitere Beratungsergebnis abzuwarten.

 


Anlagen:

 

-  Kostengegenüberstellung Kunstrasen

- Erläuterungen Kunstrasen

- Lageplan Kunstrasen Höferhof

- Lageplan Kunstrasen Eifgen

- Kostenermittlung Kunstrasen Höferhof

- Kostenermittlung Kunstrasen Eifgen

           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vennegeerts Kostengegenüberstellung 1 (28 KB)      
Anlage 2 2 Vennegeerts Erläuterungen Kunstrasen_2 Sportanlagen (173 KB)      
Anlage 3 3 Vennegeerts Wermelskirchen_Höferhof_Vorplanung_2 Lageplan_2016.01.04 (989 KB)      
Anlage 4 4 Vennegeerts Wermelskirchen_Eifgen_Vorplanung_2 Lageplan_05.01.2016 (1043 KB)      
Anlage 5 5 Vennegeerts Kostenermittlung Dabringhausen (97 KB)      
Anlage 6 6 Vennegeerts Kostenermittlung Eifgen (100 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

d. 600.000 670-000

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

rd. 25.000

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

        

Stammbaum:
RAT/3319/2016   Errichtung einer Kunstrasenanlage   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/3319/2016-1   Errichtung einer Kunstrasenanlage   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich