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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt,
a) den Sportplatz Höferhof im Jahr 2017 in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln,
b) auf die Umwandlung des Tennenplatzes Eifgen in eine Kunstrasenanlage zu verzichten, um diesen Standort für den Bau eines neuen Hallenbades zu sichern.
Darüber hinaus bleibt das weitere Beratungsergebnis abzuwarten.
Sachverhalt:
1. Grundlage:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus hat in seiner Sitzung am 19.10.2015 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag (Leistungsphasen 1 – 3 HOAI) für die Errichtung einer Kunstrasenanlage auf den Sportplatzstandorten
Dabringhausen und Eifgen (großer Tennenplatz)
zu vergeben und die Ergebnisse dieser Planung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus vorzustellen.
Die Verwaltung hat die Vergabe des Auftrages auf der Grundlage der VOL vorgenommen und das Ingenieurbüro Vennegeerts aus Herdecke als wirtschaftlichsten Bieter ausgewählt.
Das Büro Vennegeerts hat nach erfolgter Ortsbesichtigung
a) die erforderlichen Planung und darüber hinaus b) eine Kostengegenüberstellung (Neubaukosten, Kosten Belagserneuerung, Pflegekosten und Nutzungsstunden)
in Abstimmung mit der Verwaltung vorgenommen und die Ergebnisse am 06.01.2016 vorgelegt. Diese Ergebnisse wurden Vertretern der beteiligten Sportvereine (SV 09/35 und Dabringhauser Turnverein) und einem Vertreter des Stadtsportverbandes in einer Unterredung am 14.01.2016 vorgestellt.
2. Planungsergebnis (Leistungsphasen 1. - 3. HOAI):
Das Planungsbüro hat u. a. folgende Eckdaten für die Errichtung von Großspielfeldern in Kunstrasen im Eifgen und in Dabringhausen in folgender Höhe ermittelt:
2.1 Investitionskosten (Umbau in Kunstrasen):
2.2 Folgekosten (Durchschnittswerte):
2.3 Nutzungsstunden:
Darüber hinausgehende Details können den als Anlage beigefügten Unterlagen entnommen werden. Die Vorstellung der Planungsergebnisse erfolgt während der Sitzung im Rahmen einer Präsentation.
3. Standortauswahl:
Da eine Standortentscheidung für den erforderlichen Bau eines neuen Hallenbades noch nicht getroffen worden ist, bestehen berechtigte Interessen, den oberen Tennenplatz im Eifgen für den Bau eines neuen Hallenbades vorzuhalten. Auf die Errichtung einer Kunstrasenanlage auf dieser Fläche sollte demnach verzichtet werden, bis über einen neuen Standort für einen Hallenbadneubau entschieden ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Sportplatz Höferhof in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln.
4. Zeitschiene:
Für eine Umsetzung der Maßnahme noch im Jahr 2016 müsste folgender Zeitablauf eingehalten werden:
Lt. Einschätzung der Kämmerei ist nicht davon auszugehen ist, dass die Kommunalaufsicht einer nicht abgestimmten Maßnahme im Rahmen der Bewilligung des Haushaltes 2016 zustimmen wird, was zu einer Verschiebung der vor genannten Zeitschiene führen wird. Mit einer Baufertigstellung ist in diesem Fall vor dem Jahr 2017 daher nicht zu rechnen.
5. Finanzierung:
In Abstimmung mit der Kämmerei sind mit Blick auf die Finanzierung entscheidende Fragen bisher noch nicht geklärt worden, die eine Fertigstellung der Maßnahme in 2016 - selbst bei einer Veranschlagung in 2016 - in Frage stellen.
So bedarf insbesondere die Frage nach einer Kosteneinsparung zur Refinanzierung dieser Maßnahme und der von den Vereinen angekündigten Investitionskostenbeteiligung von 100.000 € in Dabringhausen der weiteren Klärung.
Weiter ist festzulegen, welche anderen Vereinbarungen getroffen werden müssen, die dann auch nachfolgend für andere Vereine gelten. Auch muss geklärt werden, dass Sportstätten für diese Umwandlung aufgegeben werden müssen. In einem weiteren Schritt muss in diesem Zusammenhang dann festgelegt werden, welche Sportstätten hiervon betroffen sind.
Auch könnten sich in z. B. in Dabringhausen weitergehende Vorteile durch eine umsatzsteuerrechtliche Optimierung ergeben, um auch diese als anteilige Finanzierungsmöglichkeit nutzen zu können. Deren Voraussetzungen müssen allerdings extern durch ein Steuerberatungsbüro erarbeitet werden.
Darüber hinaus müsste geklärt werden, ob die Veranschlagung eines Kunstrasenplatzes durch eine Nutzung der anteiligen Kreisförderung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz im Jahr 2017 finanziert werden kann, was einem Betrag von etwa 330.000 € entsprechen dürfte.
6. Weitere Vorgehensweise:
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, zu beschließen,
- den Sportplatz Höferhof in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln, - auf die Umwandlung des Tennenplatzes Eifgen in eine Kunstrasenanlage zu verzichten, um diesen Standort für den Bau eines neuen Hallenbades zu sichern und - das weitere Beratungsergebnis abzuwarten. Anlagen: - Kostengegenüberstellung Kunstrasen- Erläuterungen Kunstrasen - Lageplan Kunstrasen Höferhof - Lageplan Kunstrasen Eifgen - Kostenermittlung Kunstrasen Höferhof - Kostenermittlung Kunstrasen Eifgen
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