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Frau Karin Görne beantragt eine Beschlussänderung dahingehend, den letzten Satz im Beschlussvorschlag zu streichen („Sollte die Ausnahmegenehmigung nicht oder nur teilweise erteilt werden, beschließt der Jugendhilfeausschuss, dass die Plätze entsprechend den prozentuellen Steigerungen bei allen Trägern von Tageseinrichtungen zu kürzen sind.“). Die Abstimmung über die Änderung ergibt ein Verhältnis von 2 Stimmen für die Änderung (FDP und Bürgerforum), eine Enthaltung (MilaDo Jugendchor-kath. Kirche), sowie 8 Stimmen für den von der Verwaltung vorgegebenen Beschlussvorschlag.
Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt mit 10 zu 1 (Bürgerforum), die Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in der von der Verwaltung dargestellten Art und Weise für das Kindergartenjahr 2016/2017 festzulegen und die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2016 zu beantragen. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 19 Abs. 3 S. 4 KiBiz beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen für den zunehmenden Bedarf an 45 Std.-Plätzen für Ü3 Kinder zu beantragen. Sollte die Ausnahmegenehmigung nicht oder nur teilweise erteilt werden, beschließt der Jugendhilfeausschuss, dass die Plätze entsprechend den prozentuellen Steigerungen bei allen Trägern von Tageseinrichtungen zu kürzen sind.
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