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Der Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen: - Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten. - Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.
- Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.
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