Der Ausschuss für Soziales und Inklusion empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 50.01 Unterstützung Senioren, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung - 50.03 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - 50.04 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - 50.05 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Kundenzentrum für Arbeit und Soziales (K-A-S) - 50.06 Sonstige soziale Leistungen
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2016 sowie den vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2012 - 2022 zu beschließen. Im Anschluss beantwortet die Verwaltung Fragen hierzu.
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