Herr MdR Friedel Burghoff (Büro) regt an, bei der Lärmmessung (Punkt 4) die Kreisstraßen K 3, K 8 und K 14 einzubeziehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Punkte 1 – 5 zu beschließen.
- Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.
- Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.