Auszug - Beantragung von Städtebaufördermitteln zur Integration von Flüchtlingen A) Eilbeschluss zu Projekt und Maßnahmen B) Eilbeschluss zum Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3385/2016 Beantragung von Städtebaufördermitteln des Landes NRW zur Integration von Flüchtlingen
A) Eilbeschluss zu Projekt und Maßnahmen
B) Eilbeschluss zum Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss


Eilbeschlussvorschlag zu A) Projekt und Maßnahmen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) anstelle des Rates der Stadt wegen der besonderen Dringlichkeit auf Grundlage des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW, das „Integrationsprojekt Katt-Quartier“, wie im Rahmen dieser Beschlussvorlage unter Sachverhalt „A) Projekt und Maßnahmen“ und im beiliegenden Antrag dargestellt, zur Förderung anzumelden.

 

Eilbeschlussvorschlag zu B) Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) anstelle des Rates der Stadt wegen der besonderen Dringlichkeit auf Grundlage des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW, im Falle einer Förderung durch das Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen", den geforderten Eigenanteil von 30% zu leisten. Ausgehend von Projektkosten in einer Höhe von max. 4.353.000,00 €, bedeutet dies einen Eigenanteil von 1.305.900,- €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018 (2016: 184.200,- € | 2017: 304.200,- € | 2018: 817.500,- €).