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Eilbeschlussvorschlag zu A) Projekt und Maßnahmen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) anstelle des Rates der Stadt wegen der besonderen Dringlichkeit auf Grundlage des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW, das „Integrationsprojekt Katt-Quartier“, wie im Rahmen dieser Beschlussvorlage unter Sachverhalt „A) Projekt und Maßnahmen“ und im beiliegenden Antrag dargestellt, zur Förderung anzumelden.
Eilbeschlussvorschlag zu B) Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) anstelle des Rates der Stadt wegen der besonderen Dringlichkeit auf Grundlage des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW, im Falle einer Förderung durch das Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen", den geforderten Eigenanteil von 30% zu leisten. Ausgehend von Projektkosten in einer Höhe von max. 4.353.000,00 €, bedeutet dies einen Eigenanteil von 1.305.900,- €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018 (2016: 184.200,- € | 2017: 304.200,- € | 2018: 817.500,- €). |
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