Auszug - Beteiligung an der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH 1. Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft). 2. Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft "MVZ Wermelskirchen GmbH" als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH.   

 
 
11. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3372/2016 Beteiligung an der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH
1. Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft).
2. Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft "MVZ Wermelskirchen GmbH" als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH.
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen   
 
Beschluss


1. Der Rat der Stadt stimmt einstimmig der Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) Abs. 3 um den Satz „Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zur Gründung und zum Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu gründen“, einstimmig zu.

2. Der Rat der Stadt stimmt einstimmig der Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft „Medizinisches Versorgungszentrum Wermelskirchen GmbH“ als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH, vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht, einstimmig zu.

Die Gründung der MVZ-Trägergesellschaft erfolgt nach Mgabe des Gesellschaftsvertragsentwurfes in der dieser Beschlussvorlage beigefügter Fassung.

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde Änderungen an dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages als notwendig erweisen, können diese vorgenommen werden, soweit hierdurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird.