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1. Der Rat der Stadt stimmt einstimmig der Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH unter § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) Abs. 3 um den Satz „Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zur Gründung und zum Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu gründen“, einstimmig zu. 2. Der Rat der Stadt stimmt einstimmig der Gründung einer MVZ-Trägergesellschaft „Medizinisches Versorgungszentrum Wermelskirchen GmbH“ als 100%ige Tochtergesellschaft der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH, vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht, einstimmig zu. Die Gründung der MVZ-Trägergesellschaft erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertragsentwurfes in der dieser Beschlussvorlage beigefügter Fassung. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde Änderungen an dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages als notwendig erweisen, können diese vorgenommen werden, soweit hierdurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird. |
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