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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse der Räte aller kreisangehörigen Kommunen sowie des Kreistages, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit allen kreisangehörigen Kommunen zur Festlegung der Rahmenbedingungen zum Schulträgerwechsel im Bereich der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen gemäß dem beiliegenden Entwurf. |
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