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Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad Wermelskirchen mehrheitlich mit 44 Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 6 WNKUWG Freie Wähler, 5 Bürgerforum, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP, Herr Springer und Frau Hildner) und 4 Nein-Stimmen (3 FDP, Herr Müßener) bei 1 Enthaltung (WNKUWG Freie Wähler) wie folgt:
Stadtpassinhaber ab 18 Jahren und Inhaber der Ehrenamtskarte2,30 € 1.1.2. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres0,00 € 1.1.3. Stadtpassinhaber bis zu 18 Jahren und Inhaber der Ehrenamtskarte1,10 € 1.1.4. Familientageskarten8,00 €
1.2. Zehnerkarten 1.2.0. für Erwachsene28,00 € 1.2.1. wie 1.1.116,50 € 1.2.2. Stadtpassinhaber bis zu 18 Jahren8,00 €
1.3. Halbjahreskarten 1.3.0. für Erwachsene110,00 € 1.3.1. wie 1.1.156,00 € 1.3.2. Stadtpassinhaber bis zu 18 Jahren30,00 €
1.4. Familienhalbjahreskarten185,00 €
2.2. Zehnerkarten 2.2.1. für Erwachsene80,00 € 2.2.2. wie 1.1.170,00 € 2.2.3. Stadtpassinhaber bis zu 18 Jahren45,00 €
3.5.1Kostenersatz verlorener Schlüssel 9,00 €
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