Auszug - Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen  

 
 
11. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3332/2016 Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte
 
Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

 

  1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Stufe 2) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im rmaktionsplan auf Seite 89 dargestellten Maßnahmen (s. Anlage 6) vorzubereiten. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 eine Lärmmessung durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können.
    Die Ergebnisse werden dann in einem der folgenden Ausschüsse präsentiert.

 

  1. Um Planinhalte und deren Umsetzung besser verfolgen zu können, wird die Verwaltung mindestens einmal im Jahr im Ausschuss Bericht erstatten.