Auszug - 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 13 DA "Große Ledder Süd" A. Vorstellung der Inhalte der Bauleitplanung B. Aufstellungsbeschlüsse C. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung  

 
 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuer- und Rettungswache, Unterrichtsraum 1.OG
Ort: 42929 Wermelskirchen, Vorm Eickerberg 2a
RAT/3402/2016 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 13 DA "Große Ledder Süd"
A. Vorstellung der Inhalte der Bauleitplanung
B. Aufstellungsbeschlüsse
C. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Menger-Schindler, Marlies
 
Beschluss


 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB zu beschließen. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13 DA „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB zu beschließen. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

Das Verfahren beider Bauleitpläne ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt einstimmig, dem Rat der Stadt Wermelskirchen, zu beschließen, den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, zu Grunde zu legen.

Die Entwürfe der Begründungen mit Umweltbericht sind gemäß § 2a BauGB beizufügen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gemäß § 3 und § 4 BauGB.