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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13 DA „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. Das Verfahren beider Bauleitpläne ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, zu Grunde zu legen. Die Entwürfe der Begründungen mit Umweltbericht sind gemäß § 2a BauGB beizufügen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gemäß § 3 und § 4 BauGB.
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