Auszug - 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 13 DA "Große Ledder Süd" A. Vorstellung der Inhalte der Bauleitplanung B. Aufstellungsbeschlüsse C. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung  

 
 
12. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3402/2016 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 13 DA "Große Ledder Süd"
A. Vorstellung der Inhalte der Bauleitplanung
B. Aufstellungsbeschlüsse
C. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Menger-Schindler, Marlies
 
Beschluss


Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13 DA „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

Das Verfahren beider Bauleitpläne ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, zu Grunde zu legen.

Die Entwürfe der Begründungen mit Umweltbericht sind gemäß § 2a BauGB beizufügen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gemäß § 3 und § 4 BauGB.