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Der Rat der Stadt nimmt die Unterrichtung des Rechnungsprüfungsausschusses durch den Schlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Wermelskirchen im Jahr 2015 als wesentlichen Inhalt im Sinne des § 105 Abs. 5 GO NW sowie das Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.04.2016 zur Kenntnis.
Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass nach der Übersendung des Schlussberichtes das Prüfverfahren mit der Gemeindeprüfungsanstalt abgeschlossen ist. |
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