![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Dipl.-Kfm. Gero Hübenthal erläutert den Jahresabschluss
Beschlussvorschlag:
1.Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2014 mit Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 2.888.229,02 € ab.
2.Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresfehlbetrag von 441.212,74 € in voller Höhe aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen.
3.Der Rat der Stadt beschließt, den Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2013 in Höhe von 23.154,04 € durch Haushaltsmittel der Stadt Wermelskirchen auszugleichen.
4.Der Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hübenthal & Partner mbB, Remscheid, vom 10. September 2015 vorbehaltlose Entlastung.
5.Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
Abstimmung: einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |