Frau Ludwig-Schieffers erläutert die Vorlage und verweist hierzu nochmals auf die bereits angesprochene Änderung des § 24 KJHG. Kernpunkt sei hier, dass die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren durch Qualifizierung der Tagespflege gemäß § 23 KJHG sowie durch die Konkretisierung der Bedarfskriterien § 24 KJHG verändert wird. Der voraussichtliche Bedarf im Stadtgebiet Wermelskirchen kann durch freie Plätze und den Ausbau der Tagespflege gedeckt werden. Frau Müller (CDU) bittet, in einem Jahr über die Nachfrage im Ausschuss zu berichten. Herr Voß von der Verwaltung teilt mit, dass dies sowieso in der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes berücksichtigt ist. Auf Nachfrage von Herrn Wirtz (SPD) erklärt Frau Ludwig-Schieffers, dass auch künftig zunächst der Bedarf der Kinder mit Rechtsanspruch gedeckt wird, erst danach Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen werden können. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und beschließt die freiwerdenden Plätze in Tageseinrichtungen mit Kindern unter drei Jahren zu belegen.
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