Auszug - Spielfläche Robert-Stolz-Strasse  

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.07.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
RAT/0021/2004/1 Spielfläche Robert-Stolz-Strasse
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Voß, Andreas
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Ludwig-Schieffers erläutert die Vorlage

Frau Ludwig-Schieffers erläutert die Vorlage.

 

Die entsprechende Satzung wurde für alle Spielflächen erarbeitet, um in Stadtgebiet einheitlich verfahren zu können.

 

Nach kurzer Diskussion über die Nutzungszeiten wird § 3 der Satzung dahingehend geändert, dass “Kinderspielplätze in Wohngebieten” von Kindern bis zu 14 Jahren täglich bis zum Einbruch der Dunkelheit, spätestens jedoch bis 20.00 Uhr genutzt werden dürfen, außerhalb von Wohngebieten gilt diese Einschränkung nicht. Anschließend wird der Beschlussvorschlag zu a) einstimmig beschlossen.

 

Frau Ludwig-Schieffers erläutert nochmals das Nutzungskonzept der Spiel- und Bolzfläche Robert-Stolz-Straße.

 

Die sehr hohen Kosten werden von den Ausschussmitgliedern kritisiert.

Da vor der Umsetzung ein Lärmschutzgutachten eingeholt wird, werden die Kosten nicht weiter thematisiert.

 

Frau Ludwig-Schieffers erklärt, dass die Kosten kaum zu reduzieren seien, da der größte Teil auf die Einfriedung mit vandalismussicheren Netzen = 65.000,- € entfällt und hieran nichts zu ändern sei.

 

 

a)      Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen die “Satzung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von öffentlichen Spielflächen” zu beschließen.

b)      Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig  im Grundsatz das vorgelegte Nutzungskonzept für die Kinderspiel- und Bolzplatzfläche Robert-Stolz-Straße vorbehaltlich einer Umsetzungsbestätigung durch ein Lärmschutzgutachten sowie einer Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen des städtischen Haushaltes und beauftragt die Verwaltung, alle weiteren Schritte für die Erstellung dieses Lärmschutzgutachtens in die Wege zu leiten.

Mit der Einschränkung „der Jugendhilfeausschuss beschließt im Grundsatz das vorgelegte Nutzungskonzept