Frau Ludwig-Schieffers erläutert die Vorlage. Die entsprechende Satzung wurde für alle Spielflächen erarbeitet, um in Stadtgebiet einheitlich verfahren zu können. Nach kurzer Diskussion über die
Nutzungszeiten wird § 3 der Satzung dahingehend geändert, dass “Kinderspielplätze
in Wohngebieten” von Kindern bis zu 14 Jahren täglich bis zum
Einbruch der Dunkelheit, spätestens jedoch bis 20.00 Uhr genutzt werden dürfen,
außerhalb von Wohngebieten gilt diese Einschränkung nicht. Anschließend
wird der Beschlussvorschlag zu a) einstimmig beschlossen. Frau Ludwig-Schieffers erläutert nochmals das Nutzungskonzept der Spiel- und Bolzfläche Robert-Stolz-Straße. Die sehr hohen Kosten werden von den Ausschussmitgliedern kritisiert. Da vor der Umsetzung ein Lärmschutzgutachten eingeholt wird, werden die Kosten nicht weiter thematisiert. Frau Ludwig-Schieffers erklärt, dass die Kosten kaum zu reduzieren seien, da der größte Teil auf die Einfriedung mit vandalismussicheren Netzen = 65.000,- € entfällt und hieran nichts zu ändern sei. a) Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen die
“Satzung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von öffentlichen
Spielflächen” zu beschließen. b) Der
Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig
im Grundsatz das vorgelegte Nutzungskonzept für die
Kinderspiel- und Bolzplatzfläche Robert-Stolz-Straße vorbehaltlich einer
Umsetzungsbestätigung durch ein Lärmschutzgutachten sowie einer Bereitstellung
der erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen des städtischen Haushaltes und
beauftragt die Verwaltung, alle weiteren Schritte für die Erstellung dieses
Lärmschutzgutachtens in die Wege zu leiten.
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