Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Bürgermeister bei 1 Gegenstimme (FDP), den Auftrag zum Ausbau der Straßen “Untere Eich; Schwanen; Burger Straße; Kurze Straße” nach öffentlicher Ausschreibung zu erteilen, wenn die Auftragssumme den Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nicht übersteigt, und das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat. Als Grenzwert ist hier die Regelung des § 29 GemHVO zugrunde zu legen. Das heißt, dass der Auftrag auch dann noch erteilt werden kann, wenn der Gesamtausgabebedarf nicht um mehr als 10 % oder den Betrag von 25.000,- Euro überschritten wird. Sollte diese Wertgrenze allerdings überschritten sein, ist die Vergabe entweder bis Dezember zu verschieben, oder aber über eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen. Der Ausschuss ist nach der Wahl über das hier Veranlasste zu informieren.
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