Auszug - Straßenbau "Untere Eich, Schwanen, Burger Straße, Kurze Straße" hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe des Auftrages nach Ausschreibung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.06.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:28   (öffentlich ab 17:00) Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0150/2004 Straßenbau "Untere Eich, Schwanen, Burger Straße, Kurze Straße"
hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe des Auftrages nach Ausschreibung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag zum Ausbau der Straßen “Untere Eich; Schwanen; Burger

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Bürgermeister bei 1 Gegenstimme (FDP), den Auftrag zum Ausbau der Straßen “Untere Eich; Schwanen; Burger Straße; Kurze Straße” nach öffentlicher Ausschreibung zu erteilen, wenn die Auftragssumme den Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nicht übersteigt, und das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat. Als Grenzwert ist hier die Regelung des § 29 GemHVO zugrunde zu legen. Das heißt, dass der Auftrag auch dann noch erteilt werden kann, wenn der Gesamtausgabebedarf nicht um mehr als 10 % oder den Betrag von 25.000,- Euro überschritten wird. Sollte diese Wertgrenze allerdings überschritten sein, ist die Vergabe entweder bis Dezember zu verschieben, oder aber über eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen. Der Ausschuss ist nach der Wahl über das hier Veranlasste zu informieren.