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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung und Landschaftspflegerischem Begleitplan für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur öffentlichen Auslegung die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlich Belange zu beteiligen.
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