![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat nimmt das Konzept zur Wohnraumerstellung für Flüchtlinge zur Kenntnis. Die CDU wünscht Bürgerinformationen für alle Bürgerinnen und Bürger. Herr Bürgermeister Rainer Bleek sagt zu, zu gegebener Zeit Bürgerbeteiligungen zu den umzusetzenden Maßnahmen durchzuführen.
a) Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 47 Ja-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 5 Bürgerforum, 6 WNKUWG Freie Wähler, 3 FDP, Herr Rainer Schneider, Herr Andreas Müßener) und einer Nein-Stimme (Herr Karl Springer) die Anmietung eines „Temporären Wohndorfes“ auf dem Grundstück „Freibad Dhünn“ zur Bedarfsdeckung für das Jahr 2017 (Nutzung aus heutiger Sicht maximal drei Jahre bis 31.12.2019) zur Unterbringung von 72 Flüchtlingen. Parallel prüft die Verwaltung die Unterbringung von 40 Flüchtlingen an diesem Standort. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, weitere alternative Planungen durchzuführen und Kosten hierfür zu ermitteln. Die endgültige Entscheidung zu dieser Maßnahme wird getroffen, sobald Planung, Kostenermittlung sowie die vergaberechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
b) Der Rat der Stadt lehnt mehrheitlich mit 25 Nein-Stimmen (16 CDU, 6 WNKUWG Freie Wähler, 1 FDP, Herr Karl Springer, Herr Andreas Müßener) bei 23 Ja-Stimmen (9 SPD, 5 Bürgerforum, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 2 FDP, Herr Rainer Schneider, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) den Vorschlag der Verwaltung ab. c) Anmietung des Hotels „Zur Post“ in Dabringhausen zur Unterbringung von 40 Flüchtlingen ab dem 01.01.2017. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage RAT/3511/2016 verwiesen. 1) d) Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 41 Stimmen (15 CDU, 10 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 5 Bürgerforum, 3 FDP, Herr Rainer Schneider, Herr Andrea Müßener, Herr Karl Springer) bei 7 Enthaltungen (6 WNKUWG Freie Wähler, 1 CDU) den Verkauf der Objekte Wiesenweg 6 – 16 an einen Investor zur Errichtung von Wohnraum für Flüchtlinge und Personen mit Wohnberechtigungsschein. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage RAT/3524/2016 verwiesen.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vorgelegten Konzepts, die erforderlichen Daten für die weiteren erforderlichen Entscheidungen zeitnah zu erarbeiten und dem Ältestenrat/ Haupt- und Finanzausschuss/ Rat der Stadt jeweils zur Entscheidung vorzulegen. Hierzu gehören im Besonderen die anfallenden Investitionskosten, die zu beplanenden Standorte, die Zeitschienen und die Belegungszahlen pro Standort.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |