Auszug - Neubau eines Hallenbades  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 16.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3565/2016 Neubau eines Hallenbades
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
 
Beschluss


Der Ausschuss nimmt die Präsentation der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen zur Badbedarfsberechnung und der Kostendarstellung für die Neubauvarianten I, II und III sowie der Kostendarstellung für eine Sanierung des Quellenbades (s. Anlage) zur Kenntnis.

Auf Anregung der SPD wird die Verwaltung die voraussichtlichen Abrisskosten für das derzeitige Gebäude des Quellenbades im Rahmen der weiteren Kostenbetrachtung konkret bis Januar 2017 ermitteln. Ebenso sind in die Kostenbetrachtung dann Grundstückskosten einzubeziehen, wenn geplant ist, das zukünftige Hallenbad auf einem fremden Grundstück zu errichten.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt:

 

  1. Eine Sanierung des bestehenden Hallenbadgebäudes erfolgt nicht.

 

  1. Ein Hallenbadneubau soll auf der Grundlage der Variante II der vorliegenden Präsentation geplant werden.

 

  1. Entsprechende Investitionsmittel werden - vorbehaltlich einer positiven betriebswirtschaftlichen Kosten- / Nutzendarstellung - in den Doppelhaushalt 2017/2018 für das Jahr 2018 in Höhe von 8.300.000 € eingestellt.

 

  1. r die Ausführungsplanung, u. a. als zusätzliche Grundlage für die Kostenermittlung, wird ein Betrag in Höhe von 50.000 € in den Haushalt 2017 eingestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, intensiv nach Förderungsbeihilfen bis zum Ende des 1. Quartals 2017 zu suchen und im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus über das Ergebnis zu berichten. Gleiches gilt für mögliche Kooperationspartner wie Krankenhaus, physikalische Therapie-Anbieter etc..

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 12.12.2016 die Betriebskosten und die Einnahmen der letzten 5 Jahre differenziert nach Einnahmearten, Personalkosten direkt zugeordnet und umgelegt mit Stellenanteilen, Energiekosten (unterschieden nach Wasser, Abwasser, Strom, Wärme, Heizöl, Gas etc.) direkt und umgelegt, sowie nach Verwaltungskosten, Wirtschaftsbedarf und sonstigen Kosten, unterschieden nach direkten Kosten und umgelegten Kosten, schriftlich darzulegen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Januar 2017 zu prüfen, ob eine Haushaltsveranschlagung wie unter Punkt 3. und 4. vorgesehen, mit den heute vorliegenden Daten von der Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig ist. Dies unter dem Vorbehalt, dass eine hinreichende Wirtschaftlichkeit vom zuständigen Fachamt dargelegt werden kann.

 

  1. Vor Genehmigung der unter Punkt 3. und 4. vorgesehenen Mittel (Haushalt 2017/2018) soll eine Freigabe durch den Rat erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei 2 Enthaltungen