Bürgermeister Rainer Bleek weist darauf hin, dass angestrebt werde, die Trassenführung im Bereich „Zenshäuschen“ zu verändern, um dort die Belastung der Anwohner zu vermindern.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt die geplante Ansiedlung des Jugendfreizeitplatzes am Standort „Zenshäuschen“ - vorbehaltlich des Zustandekommens der erforderlichen Grundstückstransaktionen und vorbehaltlich der Vorlage eines belastbaren Finanzierungskonzeptes – zu beschließen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Eigentümer der Fläche A1 in konkrete Grundstückverhandlungen einzutreten und einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche A 2 herbeizuführen (östliche Erschließung).
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Eigentümer der Fläche B1/E2 einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche B 2 herbeizuführen (westliche Erschließung).
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Interessenten an der Fläche C 2 in Verkaufsverhandlungen einzutreten, sobald eine vertragliche Einigung zu Punkt 3 erfolgt ist.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt den Bürgermeister zu beauftragen, mit Vereinen und Interessengruppen die Frage einer finanziellen oder personellen Beteiligung zu eruieren. Gleiches gilt für mögliche Sponsoren.
6.Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Jugendfreizeitparks sind bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 den zuständigen Gremien in einem belastbaren Konzept zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
7.Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt den Bürgermeister zu beauftragen zu prüfen, ob die Maßnahme im Rahmen der Jugendarbeit als Pflichtaufgabe durch die Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig ist.