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 Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2017 zu beschließen: 
 a) die Gebühren 
 Abflusslose Gruben 11,80 € je m³ Frischwasser Kleinkläranlagen 71,43 € je abgefahrenem m³ 
 b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.486 € zu entnehmen 
 c) die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 15.12.2015 
 Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Betriebsleitung beantwortet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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