Auszug - Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 1. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3591/2016 Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 1. Nachtragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
 
Beschluss


Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“r das Jahr 2017 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2017 zu beschließen:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben 11,80 € je m³ Frischwasser

Kleinkläranlagen 71,43 € je abgefahrenem m³

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.486 € zu entnehmen

 

c) die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 15.12.2015

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Betriebsleitung beantwortet.