Auszug - Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 9. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3592/2016 Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 9. Nachtragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
 
Beschluss


Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“r das Jahr 2017 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2017 zu beschließen:

 

a)      die Gebühren

 

Schmutzwasser3,34

Niederschlagswasser1,40 €

Durchleitungsgebühr2,25 €

 

b)      dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 301.421 € zu entnehmen

 

c)      die 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.  

 

Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet.