![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2017 zu beschließen:
a) die Gebühren
Schmutzwasser3,34 € Niederschlagswasser1,40 € Durchleitungsgebühr2,25 €
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 301.421 € zu entnehmen
c) die 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |