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Das Mitglied des Rates, Herr Frank Kaluscha, wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt und als Anlage der Niederschrift beigefügt. |
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