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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 31.07.2012. Eine Ausfertigung der Satzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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