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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig
a) Die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührenordnung- in der Fassung vom 23.08.2011
b) Den Erlass der Benutzungsordnung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Der Entwurf der unter b) genannten Satzung ist als Anlage beigefügt. |
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