Auszug - Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014  

 
 
15. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3582/2016 Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“r das Jahr 2017 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2017:

 

a) die Gebühren

 

Kommunaler Siedlungsabfall2,05 €/ltr.

Bioabfall0,94 €/ltr.

 

1)      b) die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der

Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.

 

2) Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen