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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2017:
a) die Gebühren
Kommunaler Siedlungsabfall2,05 €/ltr. Bioabfall0,94 €/ltr.
1) b) die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in derStadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.
2) Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen |
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