Vorlage - RAT/3582/2016  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.12.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2016 
15. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Gebührenkalkulation Abfall 2017 (Anlage 1)  
2. Nachtragssatzung Gebührensatzung Abfall 2017 (Anlage 2)  

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“r das Jahr 2017 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2017:

 

a) die Gebühren

 

Kommunaler Siedlungsabfall2,05 €/ltr.

Bioabfall0,94 €/ltr.

 

b) die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.

 

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.                    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr  2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Produkt 011.002.001) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:

 

  • Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Ende November wöchentlich, Papier 4-wöchentlich),
  • Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier,
  • Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle,
  • Sondermüllentsorgung,
  • Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott,
  • Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben,
  • Beseitigung wilder Kippen,
  • Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.

 

Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Dies wurde in der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2017 erreicht. Der Ausgleich kann jedoch nur durch eine Erhöhung der Gebührensätze je Abfallart erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in dieser Zeit ausgeglichen werden.

 

 

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Restmüll/Biomüll

Papier

 

 

Ergebnis 2012 (Ausgleich spätestens in 2016)

-16.535 €

-1.727 €

 

 

Verrechnung mit Ergebnis 2011

2.763 €

1.727 €

 

 

Verrechnung mit Ergebnis 2013

13.772 €

0 €

 

 

verbleiben aus 2012

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2013 (Ausgleich spätestens in 2017)

67.354 €

-9.672 €

 

 

Verrechnung mit Ergebnis 2011

0

1.827 €

 

 

Verrechnung mit Ergebnis 2012

-13.772 €

0 €

 

 

Verrechnung mit Ergebnis 2015

-53.582 €

7.845 €

 

 

verbleiben aus 2013

0 €

0

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2014 (Ausgleich spätestens in 2018)

3.329 €

-33.289 €

 

 

Verrechnung mit Ergebnis 2011

29.960 €

0 €

 

 

Verrechnung mit Ergebnis 2015

-33.289 €

15.889 €

 

 

verbleiben aus 2014

0 €

-17.400 €

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens in 2019)

-96.395 €

23.734 €

 

 

Verrechnung mit Ergebnis 2013

53.582 €

-7.845 €

 

 

Verrechnung mit Ergebnis 2014

33.289 €

-15.889 €

 

 

verbleiben aus 2015

-9.524 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-9.524 €

-17.400 €

 

 

Vortrag in Kalkulation 2016

0 €

0 €

 

 

Vortrag in Kalkulation 2017

9.524 €

-17.400 €

 

 

verbleibende Ausgleichssumme

0 €

0 €

 

 

 

Nach Verrechnung der Ergebnisse 2012-2015 mit den Über-und Unterdeckungen aus 2012-2015 und dem Vortrag der restlichen Unterdeckung aus Vorjahren in der Kalkulation 2017 ergibt sich keine Ausgleichsverpflichtung mehr.

 

 

  1. Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes

 

Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 04.11.2016 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2017 vorgestellt. Sie sind beinahe unverändert.

 

 

 

Gebührenart

2017

2016

Steigerung

Einzelpreis €

Einzelpreis €

Hausmüll

Grundgebühr

21,19 €/EW

21,10 €/EW

+ 0 %

 

Leistungsgebühr

118,39 €/ Tonne

118,39 €/ Tonne

+ 0 %

Sperrmüll

Leistungsgebühr

118,39 €/ Tonne

118,39 €/ Tonne

+ 0 %

Biomüll

Grundgebühr

4,68 €/ EW

4,67 €/ EW

+ 0 %

 

Leistungsgebühr

105,19 €/ Tonne

105,19 €/ Tonne

+ 0 %

 

 

Diese Gebührensätze des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes sind - wie in den Vorjahren - ebenfalls das Ergebnis einer Kalkulation.

 

 

  1. Kostenentwicklung 2017 in Wermelskirchen

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2017 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2016 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um ca. 288.024 €. Wesentliche Veränderungen betreffen folgende Positionen:

 

 

a)      Abfuhr- und Gefäßkosten

 

Die Abfuhrkosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 137.900 €. Neben mengenbedingten Änderungen ist diese Steigerung durch die Fortsetzung des bisherigen Abfuhrvertrages unter Berücksichtigung einer Anpassung der Kosten begründet.

 

Derzeit ist bei einer Ausschreibung der Abfuhrleistung aufgrund der letzten im Umfeld erzielten Ausschreibungsergebnisse von einer deutlich höheren Kostensteigerung auszugehen.

 

Die Neuausschreibung der Abfuhrlogistik ist in 2017 für den Zeitraum ab dem 01.01.2018 vorgesehen. Das Vorgehen ist auch durch externe Fachberatungen empfohlen worden.

Die Gefäßkosten steigen im Vergleich zur Kalkulation 2016 insgesamt um 60.000 €.

 

Die bisherigen Mietkosten in Höhe von 53.000 € (2016) fallen weg. Neu hinzukommt eine Mietkaufpreisrate in Höhe von 51.000 €, da die Stadt Wermelskirchen das Eigentum an den Müllbehältern erlangenchte, um bei zukünftigen Ausschreibungen und dem damit möglichen Wechsel des Abfuhrunternehmers unabhängig von dem dann erforderlichen Tonnenwechsel zu sein. Der Erwerb der Tonnen wird im Rahmen des Mietkaufvertrages über fünf Jahre erfolgen.

 

Zuvor sollen die Behälter mit einem Chip versehen werden, so dass ein sogenanntes Ident-Verfahren bei der Tonnenverwaltung angewendet werden kann. Dies hat neben der Vereinfachung im Rahmen der Gebührenveranlagung auch viele andere Vorteile. So kann nach einer erneuten europaweiten Ausschreibung für den Zeitraum ab dem Jahr 2018 z.B. ein zukünftiges Abfuhrsystem sehr flexibel und zukunftssicher gestaltet werden, da immer eine entsprechende Kontrolle am Abfuhrfahrzeug möglich ist. Verloren gegangene Abfalltonnen können nicht an anderer Stelle auftauchen und dort geleert werden. Darüber hinaus werden nur Abfalltonnen abgefahren, die mit diesem Chip versehen sind. Insofern hrt dieses Ident-Verfahren zu einer größeren Gebührengerechtigkeit. Für die Transponder werden jährlich ca. 62.000 € an Kosten anfallen, die sich jedoch nach der Erfahrung anderer Kommunen zunftig über reduzierte Abfuhrleistungen und zusätzlich angemeldete Gefäße refinanzieren. Mit Ablauf des Vertrages gehen die Transponder ebenfalls in das Eigentum der Stadt über.

 

 

b)     Umlage BAV

 

Aufgrund voraussichtlich erhöhter Entsorgungsmengen, gemessen an der jährlichen Entwicklung  steigt auch die Umlage entsprechend um ca. 58.000 €.

 

 

Plan

Plan

 

 

 

2016

2017

 

 

 

 

 

 

 

Sperrmüll

1.000 t

1.250 t

 

 

Restmüll

4.820 t

5.000 t

 

 

Biomüll

3.860 t

3.900 t

 

 

 

 

c)      VKE

 

Die VKE ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert.

 

Ab dem Haushaltsjahr 1999 wurde eine flächendeckende Sach- und Verwaltungskosten-erstattung (VKE) eingeführt, d.h., die Kosten der Querschnittsämter werden in alle Produkte des Haushaltsplanes verrechnet. Die Berücksichtigung in den Gebührenkalkulationen entspricht darüber hinaus dem Vollkostenprinzip und damit letztlich den Vorgaben von § 6 Abs. 2 S.1 KAG NRW.

 

Wurde bisher bei der VKE weitgehend der Personalschlüssel als Verteilungsschlüssel angewendet, so wird seit 2016 - sofern möglich und sinnvoll - weiter differenziert. Insbesondere bei den Produkten der Finanzwirtschaft, bei denen leicht zugängliche Auswertungsmöglichkeiten in der Finanzbuchhaltung zur Verfügung stehen, können hier beispielweise bessere und verursachungsgerechtere Schlüssel ermittelt werden. Insofern wurden insbesondere diese Schlüssel modifiziert. Im Bereich der Finanzbuchhaltung und der Stadtkasse wurden der Buchungsaufwand sowie die Arbeitszeitanteile als Schlüssel verwendet.

 

Die Sachbearbeitung für Abfallangelegenheiten erfolgt in der Kämmerei, hier dem Produkt 001.009.003 (Steuern und sonstige Abgaben). Dieses Produkt ist Bestandteil der Verwaltungskostenerstattung und fließt mit den anteiligen Kosten über die internen Leistungsbeziehungen in das Produkt Abfallwirtschaft ein. Eine Zuordnung der Personalkosten erfolgt einerseits direkt anhand von Arbeitszeitanteilen der Sachbearbeiter, anderseits werden auch indirekte anteilige Kosten für die Erhebung der Abfallgebühren berücksichtigt. Die Erhebung erfolgt per Grundbesitzabgabenbescheid.

 

 

  1. Gebührensätze 2017

 

In der Kalkulation 2017 wird ein Betrag in Höhe von 65.000 €r die Subventionierung der Biotonne durch den Restmüll berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quer­subventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.

 

In dem genannten Betrag sind u.a. die Kosten einer zentralen Sammelstelle für Grünabfälle auf dem Gelände des Entsorgungsunternehmers enthalten. Die Möglichkeit des Abladens von Grünabfällen steht allen Bürgern zur Verfügung und kann somit nicht ausschließlich den Nutzern einer Biotonne angelastet werden.

 

Die Gebührensätze zum 01.01.2017 stellen sich wie folgt dar:

 

 

Gebührenart

 

2017

 

2016

 

Abweichung

 

Leistungsgebühr je Liter = 100% des Gebührenbedarfs

 

Teilanschluss (Restmüll/Papier)

 

2,05 €

 

1,90 €

 

0,15 €

 

7,9 %

 

zzgl. Biomüll

 

0,94 €

 

0,87 €

 

0,07 €

 

8,0 %

 

Vollanschluss­

 

2,99 €

 

2,77 €

 

0,22 €

 

7,9 %

 


Die Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

Teilanschluss

(Restmüll-/Papiertonne)

Vollanschluss

(+ Biotonne)

 

 

 

 

20 l/Woche

10 l/Woche

20 l/Woche

10 l/Woche

 

 

1-Personen-Haushalt

 

 

 

 

 

    Gebühr 2017 insgesamt

 

82,00

41,00

119,60

59,80

    Gebühr 2016 insgesamt

 

76,00

38,00

110,80

55,40

    Differenz

 

6,00

3,00

8,80

4,40

    Differenz in %

 

7,9

7,9

7,9

7,9

2-Personen-Haushalt

 

 

 

 

 

    Gebühr 2017 insgesamt

 

164,00

82,00

239,20

119,60

    Gebühr 2016 insgesamt

 

152,00

76,00

221,60

110,80

    Differenz

 

12,00

6,00

17,60

8,80

    Differenz in %

 

7,9

7,9

7,9

7,9

3-Personen-Haushalt

 

 

 

 

 

    Gebühr 2017 insgesamt

 

246,00

123,00

358,80

179,40

    Gebühr 2016 insgesamt

 

228,00

114,00

332,40

166,20

    Differenz

 

18,00

9,00

26,40

13,20

    Differenz in %

 

7,9

7,9

7,9

7,9

4-Personen-Haushalt

 

 

 

 

 

    Gebühr 2017 insgesamt

 

328,00

164,00

478,40

239,20

    Gebühr 2016 insgesamt

 

304,00

152,00

443,20

221,60

    Differenz

 

24,00

12,00

35,20

17,60

    Differenz in %

 

7,9

7,9

7,9

7,9

5-Personen-Haushalt

 

 

 

 

 

    Gebühr 2017 insgesamt

 

410,00

205,00

598,00

299,00

    Gebühr 2016 insgesamt

 

380,00

190,00

554,00

277,00

    Differenz

 

30,00

15,00

44,00

22,00

    Differenz in %

 

7,9

7,9

7,9

7,9

 



Anlage/n:

 

Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)

2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 (Anlage 2)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation Abfall 2017 (Anlage 1) (25 KB)      
Anlage 2 2 2. Nachtragssatzung Gebührensatzung Abfall 2017 (Anlage 2) (11 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift