Auszug - Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
15. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3581/2016 Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2017 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt einstimmig

 

a)die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2017 wie folgt:

 

Krankentransportwagen (KTW) je Transport217,00 €(bisher 189,00 €)

Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz408,00 €(bisher 421,00 €)

Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz230,00 €(bisher 263,00 €)

Notarzt je Einsatz209,52(unverändert)

KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)    1,50 €(unverändert)

 

b)die 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 16. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen