Vorlage - RAT/3581/2016  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.12.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2016 
15. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Kalkulation Rettungsdienst 2017  
16. Nachtragssatzung Rettungsdienst 2017  
Anlagenachweis Rettungsdienst Plan 2017  

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2017 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2017 wie folgt:

 

Krankentransportwagen (KTW) je Transport217,00 €(bisher 189,00 €)

Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz408,00 €(bisher 421,00 €)

Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz230,00 €(bisher 263,00 €)

Notarzt je Einsatz209,52(unverändert)

KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)    1,50 €(unverändert)

 

b)die 16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung r den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 16. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.             

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 002.009.001) vor.

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW), das Kommunalabgaben­gesetz für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungs­gebühren abgegolten:

              Krankentransport,

              Notfallrettung und Notfalltransport,

              notärztliche Versorgung.

Der Ausgleich kann beim Krankentransportwagen (KTW) nur durch eine Steigerung, beim Rettungstransportwagen (RTW) sowie  beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) durch eine Senkung der Gebühr erreicht werden.

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2017 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2017 wie folgt festzulegen:

KTW

217,00 €

RTW

408,00 €

NEF

230,00 €

Arzt

209,52

 

Nach den Regelungen KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.


Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

KTW

RTW

NEF

Überschuss / Fehlbetrag aus 2012,

Ausgleich bis 2016

40.379

-144.656

-11.590

Verrechnung mit Vorjahren

-40.379

0 €

11.590

Verbleiben

0

- 144.656

0 €

 

 

 

 

Überschuss / Fehlbetrag aus 2013,

Ausgleich bis 2017

-25.038 €

-32.241 €

46.052 €

Verrechnung mit Vorjahren

13.416

0 €

-46.052 €

Verbleiben

-11.622

- 32.241

0 €

 

 

 

 

Überschuss / Fehlbetrag aus 2014,

Ausgleich bis 2018

-47.104 €

35.683 €

-2.779 €

Verrechnung mit Vorjahren

0

-35.683 €

2.194 €

Verbleiben

-47.104

0 €

-585

 

 

 

 

Überschuss / Fehlbetrag aus 2015,

Ausgleich bis 2019

-16.265 €

89.012 €

7.767 €

Verrechnung mit Vorjahren

0 €

-89.012 €

0 €

Verbleiben

-16.265 €

0 €

7.767 €

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-74.991 €

-176.897 €

7.182 €

Vortrag in Kalkulation 2016

0 €

144.656 €

585 €

Vortrag in Kalkulation 2017

11.622 €

32.241 €

0 €

Verbleibende Ausgleichsumme gesamt

-63.369 €

0 €

7.767 €

 

Gemäß den Anforderungen des KAG NRW ist die Ausgleichsverpflichtung vorstehend getrennt nach den Fahrzeugarten KTW, RTW und NEF dargestellt. Nach Ausgleich der jeweiligen Überschüsse bzw. Fehlbeträge aus den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 mit den Überschüssen bzw. Fehlbeträgen aus anderen Vorjahren und den Kalkulationsvorträgen in 2016 und 2017 verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung für den KTW in Höhe von -63.369 € und für die beiden NEF in Höhe von 7.767 €.

 

 

Gespräch mit den Krankenkassenverbänden

Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt.

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2017 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2016 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 299.130 €. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

 

Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr um 15% gestiegen. Hierfür gibt es mehrere Begründungen: Es wird davon ausgegangen, dass die Feuerwehrbeamten, die bislang auch für den Rettungsdienst tätig sind (RTW, NEF und KTW), im Jahr 2017 sukzessive durch tariflich Beschäftigte ersetzt werden. Diese Umstellung hängt mit dem notwendigen Bedarf der Feuerwehrleute im Brandschutz zusammen. Gegenüber dem Vorjahr wird der NEF II ganzjährig besetzt werden, hierdurch erhöht sich der Stellenbedarf entsprechend.

Ferner ist die durch die Krankenkasse anerkannte Pauschale bei den Beamten je Stelle um 1.900 € gestiegen. Ebenso gestiegen sind aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Zuschläge die Personalkosten bei den tariflich Beschäftigten. Zudem erhöht sich der Stundenbedarf bei der Abrechnungsstelle.

 

  • Die Kalkulatorischen Kosten sinken gegenüber dem Vorjahr geringfügig. Das in 2017 neu hinzukommende NEF II kommt mit seiner Abschreibung noch nicht in voller Höhe zum Tragen.

 

Die Erstattung für Notarzteinsätze erhöht sich deutlich, belastet aber den Gebührenhaushalt nicht, da sie bei der Stadt Wermelskirchen nur vereinnahmt und an das Krankenhaus weitergeleitet wird.

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2017 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten und der geplanten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

2010

1.905

1.934

1.628

1.596

2011

1.554

2.513

1.603

1.587

2012

1.875

2.677

1.623

1.607

2013

1.694

2.848

1.801

1.728

2014

1.604

3.072

1.880

1.821

2015

1.657

2.987

1.892

1.859

Plan 2016

1.780

2.945

1.900

1.900

Plan 2017

1.780

2.945

2.700

2.700

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassen­verbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2017 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (18.400 ).

Die Erhöhung der Einsätze des NEF resultiert aus der Inbetriebnahme des NEF II (12 Stunden täglich).

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 (Anlage 1)

16. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 2)

Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation Rettungsdienst 2017 (24 KB)      
Anlage 2 2 16. Nachtragssatzung Rettungsdienst 2017 (7 KB)      
Anlage 3 3 Anlagenachweis Rettungsdienst Plan 2017 (21 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift