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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2017 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2017:
a) die Gebühren 1) Schmutzwasser3,34 € Niederschlagswasser1,40 € Durchleitungsgebühr2,25 €
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 301.421 € zu entnehmen
c) die 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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