Auszug - Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 9. Nachtragssatzung  

 
 
15. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3592/2016 Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 9. Nachtragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“r das Jahr 2017 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2017:

 

a)      die Gebühren

1)       

Schmutzwasser3,34

Niederschlagswasser1,40 €

Durchleitungsgebühr2,25 €

 

b)      dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 301.421 € zu entnehmen

 

c)      die 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.