Auszug - Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 1. Nachtragssatzung  

 
 
15. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3591/2016 Gebührenkalkulation 2017 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 1. Nachtragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „kalienabfuhr“r das Jahr 2017 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2017:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben 11,80 € je m³ Frischwasser

Kleinkläranlagen 71,43 € je abgefahrenem m³

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.486 € zu entnehmen

 

c) die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 15.12.2015

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.