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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes für die Stadt Wermelskirchen (Planungszeitraum 2009 bis 2014), vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in der Haushaltsplanung in der gültigen Fassung bis zum Ende der Wahlperiode (Jahr 2020) zu verlängern. Darüber hinaus verpflichtet sich die Verwaltung einen jährlichen Sachstandbericht im Jugendhilfeausschuss abzugeben. |
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