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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die 2. Nachtragssatzung (wobei der letzte Satz des Entwurfs der Nachtragssatzung gestrichen wird) zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wermelskirchen vom 22.06.1988, zuletzt geändert durch Satzung vom 14.03.1994.
Eine Ausfertigung des Entwurfs der 2. Nachtragssatzung ist dieser Vorlage beigefügt. |
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