Auszug - Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW; Sekundarschule Wermelskirchen: Ermächtigung zur Durchführung von Ausschreibungen für Fachplanungsleistungen im Vorgriff auf Haushaltsmittel der Haushaltsjahre 2017, 2018 ff.  

 
 
15. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3610/2016 Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW;
Sekundarschule Wermelskirchen: Ermächtigung zur Durchführung von Ausschreibungen für Fachplanungsleistungen im Vorgriff auf Haushaltsmittel der Haushaltsjahre 2017, 2018 ff.
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Gebäudemanagement
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen  Kämmerei
 
Beschluss


Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig das Vorgehen der Verwaltung, Ausschreibungen von Fachplanungsleistungen r die weiteren Planungen der Sekundarschule Wermelskirchen als Grundlage für eine Variantenentscheidung im Vorgriff auf die in den Haushaltsjahren 2017, 2018 ff. in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitgestellten Haushaltsmittel bereits jetzt durchzuführen.

 

Die Haushaltsmittel werden erst in den Haushaltsjahren 2017, 2018 ff. fällig und werden in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt.