Vorlage - RAT/3610/2016  

 
 
Betreff: Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW;
Sekundarschule Wermelskirchen: Ermächtigung zur Durchführung von Ausschreibungen für Fachplanungsleistungen im Vorgriff auf Haushaltsmittel der Haushaltsjahre 2017, 2018 ff.
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Gebäudemanagement
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen  Kämmerei
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
05.12.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2016 
15. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss das Vorgehen der Verwaltung, Ausschreibungen von Fachplanungsleistungen für die weiteren Planungen der Sekundarschule Wermelskirchen als Grundlage für eine Variantenentscheidung im Vorgriff auf die in den Haushaltsjahren 2017, 2018 ff. in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitgestellten Haushaltsmittel bereits jetzt durchzuführen.

 

Die Haushaltsmittel werden erst in den Haushaltsjahren 2017, 2018 ff. fällig und werden in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt. 


 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.03.2012 das „Pädagogische Konzept“ für die Sekundarschule Wermelskirchen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, „die Standortfrage, das notwendige Raumprogramm sowie die damit im Zusammenhang stehenden finanziellen und planerischen Auswirkungen hinsichtlich des Umbau-, Anbau bzw. Neubaubedarfes unter Beachtung der in der Vorlage genannten Zeitschiene zu klären bzw. zu ermitteln und den politischen Gremien zur Beschlussfassung bis Ende 2012 vorzulegen (Beschlussvorlage RAT/2287/2012).“

 

Nachdem dieser Beschluss bis zum Ende des Jahres 2012 nicht umgesetzt wurde, hat der damalige Bürgermeister eine verwaltungsinterne Projektgruppe unter Leitung von Herrn Städtischem Verwaltungsdirektor Jürgen Scholz eingesetzt, die daraufhin die Aufgaben der Ämter innerhalb der Verwaltung koordiniert und fortgeführt hat.

 

In der Sitzung am 18.07.2013 hat der Rat der Stadt beschlossen, „die Sekundarschule entsprechend des Ergebnisses der Variantenuntersuchung am Standort der jetzigen Hauptschule zu errichten (Ein-Standort-Lösung). Hierzu sind entsprechende Umbauten vorzunehmen sowie Erweiterungsbauten zu errichten (Beschlussvorlage RAT/2622/2013).“

 

In der Sitzung des Rates der Stadt am 25.11.2013 wurden weitere Beschlüsse zur Führung der Sekundarschule Wermelskirchen als Ganztagsschule, als teilintegrierte Schule usw. gefasst. Der Rat der Stadt hat die Verwaltung in dieser Sitzung beauftragt, einen Antrag auf Errichtung der Sekundarschule Wermelskirchen zum Beginn des Schuljahres 2014/15 zu stellen.

 

Die Sekundarschule Wermelskirchen ist entsprechend dieser Beschlüsse seit dem Schuljahr 2014/15 in Betrieb und hat im Sommer 2016 den dritten Jahrgang aufgenommen. Die Sekundarschule Wermelskirchen ist in jedem der bisher aufgenommenen Jahrgänge fünfzügig. Damit werden die Erwartungen, die vor der Gründung der Sekundarschule Wermelskirchen bestanden, noch übertroffen. Es kann aus Sicht der Verwaltung konstatiert werden, dass die Sekundarschule Wermelskirchen bisher erfolgreich arbeitet und das Ziel, welches mit dem Beschluss des Rates der Stadt zur Gründung der Sekundarschule Wermelskirchen u.a. verfolgt wurde, die Abwanderung von Schülerinnen und Schüler aus Wermelskirchen in Schulen von umliegenden Gemeinden entgegenzuwirken, bereits zu großen Teilen erreicht hat. 

 

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt zur Errichtung der Waldschule und dem Beschluss zur auslaufenden Auflösung der Städtischen Hauptschule, ist die Sekundarschule Wermelskirchen in den Gebäuden der Städtischen Hauptschule untergebracht.

 

Im Zuge der Planungen zur Errichtung der erforderlichen Erweiterungsbauten sind durch den Architekten in Absprache mit der verwaltungsinternen Projektgruppe verschiedene Varianten entwickelt worden. Diese bedürfen vor einer endgültigen Entscheidung darüber, welche der Varianten zur Ausführung gelangt, einer weiteren fachplanerischen Absicherung. Mit der Vergabe dieser Fachplanungsleistungen ist noch keinerlei Entscheidung über die zur Ausführung gelangte Variante getroffen, die Planungsleistungen sind auch erforderlich als weitere Grundlage für eine Variantenentscheidung und zur Weiterführung der Planungen. 

 


Es müssen daher umgehend ausgeschrieben und anschließend beauftragt werden:

 

Planung der Technischen Gebäudeausrüstung

Kosten bis zur abschließenden Fertigstellung der Gebäude = 654.000,00 €

 

Planung des Tragwerks/ Statiker

Kosten bis zur abschließenden Fertigstellung der Gebäude = 462.000,00 €

 

Bodengutachten für das Gelände der ehemaligen Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost/ Turnhalle Ost

Kosten = 50.000,00 €

 

Die Haushaltsmittel für die vorgenannten Planungsleistungen werden in den Haushaltsplänen der Haushaltsjahr 2017, 2018 ff. veranschlagt. Da ein Beschluss des Rates der Stadt für die Haushaltspläne dieser Haushaltsjahre noch nicht vorliegt, bedarf es der Ermächtigung, hierfür bereits vor Durchführung der entsprechenden Ausschreibungen.

 

Voraussetzung für alle weiteren Entscheidungen ist das Vorliegen der Ergebnisse der jetzt zu beauftragenden Planungen bzw. der diese begleitenden Gebäudeplanung des Architekten. Daher ist eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben, die eine Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen erforderlich macht und rechtfertigt.


 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

In den Haushaltsplänen 2017/18 ff.

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR 1.166.000,00

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

In den kommenden Haushaltsjahren

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: