Herr Graef erläutert, aus welchen Gründen die Verwaltung den Tagesordnungspunkt dem Ausschuss erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt. Stadtverordneter Schulte (SPD) teilt für sein Fraktion mit, dass diese gegen die Punkte B und C der Beschlussvorlage stimmen und sich zu Punkt A enthalten werde. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 01.04.2004 und der Rat der Stadt am 17.05.2004 haben den vorliegenden Beschlussvorschlag beraten und gefasst (Drucksache-Nr. RAT/0059/2003/1). Bei den Einzelbeschlüssen zur Abwägung der frühzeitigen Beteiligung fehlte in der verteilten Sitzungsvorlage die Seite 6, so dass die Einzelbeschlüsse unvollständig blieben. Aus Gründen der allgemeinen Verfahrenssicherheit sollten alle Beschlüsse wiederholt werden, um sie alle eindeutig einem Beschlussdatum zuordnen zu können. Im Folgenden ist die vollständige Sitzungsvorlage
beigefügt. Zu A) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (SPD), die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge zu beschließen. Zu B) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt den Rat mit 11 Ja-Stimmen (CDU, WNK, UWG, FDP, Bürgerforum) bei 4 Gegenstimmen (SPD), zu beschließen die im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Veränderungen des städtebaulichen Vorentwurfes und dass auf dessen Grundlage die Fachplanung erfolgen kann und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet wird. Zu C) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
empfiehlt den Rat mit 11 Ja-Stimmen (CDU, WNK, UWG, FDP, Bürgerforum) bei 4
Gegenstimmen (SPD) zu beschließen, dass zwischen der Stadt Wermelskirchen und
dem Bauunternehmen Ch. Runkel der vorliegende städtebauliche Vertrag gemäß § 11
BauGB abgeschlossen wird. |
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