Stadtverordneter Schmitz (CDU) nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Die Stadtverordneten Schulte (SPD) und Wilke (CDU) erklären, dass ihre Fraktionen der Verwaltungsvorlage zustimmen werden. Auf Nachfrage von Stadtverordneten Wilke (CDU) erklärt Herr Graef, dass die Aufstellungen im Rahmen der personellen Situation des Planungsamtes, zeitnah abgearbeitet werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt einstimmig die Einleitung folgender Satzungsverfahren für verschiedene Ortslagen in Wermelskirchen. Er beschließt einstimmig A die Einleitung der Verfahren zu einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslagen: Haarhausen, Niederhagen, Hammesrostringhausen,
Großrostringhausen, Oberberg, Heidchen und Neuenhaus (Teilgebiet 1 + 2) Alt Sellscheid und Beutelshufe B die Einleitung der Verfahren zu einer Klarstellungssatzung
nach § 34 BauGB für die Ortslagen Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen |
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