Auszug - A) Einleitung von Satzungsverfahren als Außenbereichssatzungen nach § 35 (6) BauGB für die Hofschaften Haarhausen, Niederhagen, Hammesrostringhausen, Großrostringhausen, Oberberg, Heidchen, Neuenhaus, Sellscheid und Beutelshufe B) Einleitung der Verfahren zu einer Klarstellungssatzung nach § 34 BauGB für die Ortslagen Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen  

 
 
50. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.07.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0129/2004 A) Einleitung von Satzungsverfahren als Außenbereichssatzungen nach § 35 (6) BauGB für die Hofschaften Haarhausen, Niederhagen, Hammesrostringhausen, Großrostringhausen, Oberberg, Heidchen, Neuenhaus, Sellscheid und Beutelshufe
B) Einleitung der Verfahren zu einer Klarstellungssatzung nach § 34 BauGB für die Ortslagen Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtverordneter Schmitz (CDU) nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an Beratung und Beschlussfassung nicht teil

Stadtverordneter Schmitz (CDU) nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Die Stadtverordneten Schulte (SPD) und Wilke (CDU) erklären, dass ihre Fraktionen der Verwaltungsvorlage zustimmen werden.

Auf Nachfrage von Stadtverordneten Wilke (CDU) erklärt Herr Graef, dass die Aufstellungen im Rahmen der personellen Situation des Planungsamtes, zeitnah abgearbeitet werden.  

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt einstimmig die Einleitung folgender Satzungsverfahren für verschiedene Ortslagen in Wermelskirchen.

 

Er beschließt einstimmig

 

A          die Einleitung der Verfahren zu einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslagen:

 

Haarhausen, Niederhagen, Hammesrostringhausen, Großrostringhausen, Oberberg, Heidchen und Neuenhaus (Teilgebiet 1 + 2)  Alt Sellscheid und Beutelshufe

 

B          die Einleitung der Verfahren zu einer Klarstellungssatzung nach § 34 BauGB für die Ortslagen Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen