a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen, die Abwägung der zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ eingegangenen Hinweise und Anregungen wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen. Der Begründung wird zugestimmt. |
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