Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 01.07.2014. Eine Ausfertigung der neu gefassten Zuständigkeitsordnung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||