Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises durch den RBK  

 
 
16. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 23
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0040/2017 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des
Rheinisch-Bergischen Kreises durch den RBK
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Feldmann, Arne
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Feldmann, Arne
 
Beschluss


 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

  1. Der Übernahme der Aufgabendurchführung der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises einschließlich der Einrichtung und des Betriebes wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird einstimmig ermächtigt, die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises abzuschließen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlüsse der Räte der kreisangehörigen Kommunen und des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises.
  3. Die Verwaltung wird einstimmig ermächtigt - falls erforderlich - redaktionelle Änderungen des Vereinbarungstextes vorzunehmen, soweit dessen materieller Bestand hierdurch nicht verändert wird.