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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig: - Der Übernahme der Aufgabendurchführung der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises einschließlich der Einrichtung und des Betriebes wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird einstimmig ermächtigt, die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk für die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises abzuschließen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlüsse der Räte der kreisangehörigen Kommunen und des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises.
- Die Verwaltung wird einstimmig ermächtigt - falls erforderlich - redaktionelle Änderungen des Vereinbarungstextes vorzunehmen, soweit dessen materieller Bestand hierdurch nicht verändert wird.
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