a) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Abwägung der zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ eingegangenen Hinweise und Anregungen wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen. b) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Der Begründung wird zugestimmt.
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